Menü
Mit der Eingabe (Petition) sollen folgende Ziele für bestehende und neue Erbbaurechtsverträge erreicht werden:
- Festlegung einer Bemessungsgrundlage für eine Zinsanpassung.
(Deckelung als Minimalauswahl aus: Grundstückswertentwicklung, Renten-
entwicklung und Reallohnentwicklung).
- Informationspflicht eines Erbbaurechtgebers gegenüber dem angehenden Erbbaurechtsnehmer über voraussichtliche Zinsentwicklungen und vorhandene oder fehlende Erwerbsmöglichkeiten.
- Berücksichtigung der seit Pachtbeginn geflossenen Zinsbeträge im Kauffall.
- Vereinbarung angemessener Erbbauzinsen bei Erneuerung des Erbbaurechtes.
- Bei Immobilienwechsel zu gunsten des Erbbaurechtgebers (Auslaufen des Erbbaurechtes bzw. Heimfall): Entschädigung in Höhe des vollen Gebäudeverkehrs-
wertes.