Statistiken & Prognosen

Hier zeigen wir Ihnen eine mögliche Ebbauzinsentwicklung auf. Die hier
dargestellten Berechnungen basieren auf einem Grundstücks-
wert von 15.600,- €
und einem anfänglichen 
jährlichen Erb-
bauzins von 5% = 780,- €.

Angenommen ist hier eine 17,25 %ige Erbauzinsanpassung
alle 10 Jahre
, wie sie z.B. die Klosterkammer Hannover gem.
der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) für den Zeit-
raum 1998 bis 2008 verlangt hat.

Die Reallohnentwicklung (bzw. Realrentenentwicklung) berechnet
sich indem man die Bruttolohn- / Bruttorenten-Entwicklung um
den VPI bereinigt. Das stellt somit die Kaufkraft der entsprechen-
den Personengruppe dar.

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Hier sieht man ganz deutlich, wie die Kaufkraftentwicklung von
den Erhöhungsverlangen abweicht. Hierbei muss man beden-
ken, dass bei der Länge der Vertragslaufzeiten alle einmal ins
 Rentenalter kommen werden.

 



 

Beim nun folgenden Berechnungsbeispiel ist eine 25 %ige Erb-
 bauzinsanpassung nach 10 Jahren 
unterstellt, wie sie z.B. die ev. Landeskirche (ev.LK) gem. der Entwicklung eines Mix aus VPI und Lohnentwicklung für den Zeitraum 1991 bis 2001 verlangt
hat. Danach wurde eine 8,49 %ige Erhöhung alle 5 Jahre
unterstellt, wie es von der ev.LK gem. der Entwicklung des Mix
aus VPI für den Zeitraum 2001 bis 2006 verlangt wurde.
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Auch hier sieht man ganz deutlich wie Erhöhungsverlangen und
Kaufkraft voneinander abweichen. Des Weiteren wird hier
deutlich, dass durch die Verkürzung der Intervalle auf 5 Jahre die
 Erhöhungskurve steiler ansteigt als bei 10 Jahren.



 

Die nun folgende Grafik zeigt einen Vergleich der Gesamtkosten
 über die Vertragslaufzeit.

Bei den Finanzierungsvarianten ist eine Vollfinanzierung über ein
Annuitätendarlehen mit 1 %iger Tilgung und verschiedener Ver-
 zinsung (3,5%; 4,0%; 5,0%; 6,0%;7,0%) zu Grunde gelegt. 

Die Erbpachtverzinsung entspricht den o.a. Beispielrechnungen.

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Bei der Grafik wird deutlich, dass die Gesamtkosten der Erbpacht
über die Laufzeit das

            7,46 fache bei der Klosterkammer Hannover bis dem

            8,34 fachen bei der ev. Landeskirche

des Grundstückwertes aus macht.

Dagegen betragen die Gesamtkosten der Vollfinanzierung (ohne
Eigenkapital) beim Kauf das

1,98 bis 2,48 fache des Grundstückswertes.

Weiterhin muss man bedenken, dass bei der Kauffinanzierung
einem das Grundstück nach einer Laufzeit von 31 bis 44 Jahren
gehört.

Das Erbbaurechtsgrundstück bleibt nach Vertragsablauf Eigen-
 tum des Erbbaurechtsausgebers
.