Statistiken & Prognosen |
Hier zeigen wir Ihnen eine mögliche Ebbauzinsentwicklung auf. Die hier dargestellten Berechnungen basieren auf einem Grundstücks- wert von 15.600,- € und einem anfänglichen jährlichen Erb- bauzins von 5% = 780,- €. Angenommen ist hier eine 17,25 %ige Erbauzinsanpassung alle 10 Jahre, wie sie z.B. die Klosterkammer Hannover gem. der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) für den Zeit- raum 1998 bis 2008 verlangt hat. Die Reallohnentwicklung (bzw. Realrentenentwicklung) berechnet sich indem man die Bruttolohn- / Bruttorenten-Entwicklung um den VPI bereinigt. Das stellt somit die Kaufkraft der entsprechen- den Personengruppe dar. zum Vergrößern der Grafik hier klicken |
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Hier sieht man ganz deutlich, wie die Kaufkraftentwicklung von den Erhöhungsverlangen abweicht. Hierbei muss man beden- ken, dass bei der Länge der Vertragslaufzeiten alle einmal ins Rentenalter kommen werden.
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Beim nun folgenden Berechnungsbeispiel ist eine 25 %ige Erb- bauzinsanpassung nach 10 Jahren unterstellt, wie sie z.B. die ev. Landeskirche (ev.LK) gem. der Entwicklung eines Mix aus VPI und Lohnentwicklung für den Zeitraum 1991 bis 2001 verlangt hat. Danach wurde eine 8,49 %ige Erhöhung alle 5 Jahre unterstellt, wie es von der ev.LK gem. der Entwicklung des Mix aus VPI für den Zeitraum 2001 bis 2006 verlangt wurde. zum Vergrößern der Grafik hier klicken |
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Auch hier sieht man ganz deutlich wie Erhöhungsverlangen und Kaufkraft voneinander abweichen. Des Weiteren wird hier deutlich, dass durch die Verkürzung der Intervalle auf 5 Jahre die Erhöhungskurve steiler ansteigt als bei 10 Jahren.
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Die nun folgende Grafik zeigt einen Vergleich der Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit. Bei den Finanzierungsvarianten ist eine Vollfinanzierung über ein Annuitätendarlehen mit 1 %iger Tilgung und verschiedener Ver- zinsung (3,5%; 4,0%; 5,0%; 6,0%;7,0%) zu Grunde gelegt. Die Erbpachtverzinsung entspricht den o.a. Beispielrechnungen. zum Vergrößern der Grafik hier klicken |
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Bei der Grafik wird deutlich, dass die Gesamtkosten der Erbpacht über die Laufzeit das 7,46 fache bei der Klosterkammer Hannover bis dem 8,34 fachen bei der ev. Landeskirche des Grundstückwertes aus macht. Dagegen betragen die Gesamtkosten der Vollfinanzierung (ohne Eigenkapital) beim Kauf das 1,98 bis 2,48 fache des Grundstückswertes. Weiterhin muss man bedenken, dass bei der Kauffinanzierung einem das Grundstück nach einer Laufzeit von 31 bis 44 Jahren gehört. Das Erbbaurechtsgrundstück bleibt nach Vertragsablauf Eigen- tum des Erbbaurechtsausgebers. |