Petition -was ist das?                           

Das Petitionsrecht räumt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ein sich zu wehren, wenn sie sich von staatlichen Stellen ungerecht behandelt fühlen. Eine Anlaufstelle dafür ist der Niedersächsische Landtag oder der Bundestag, denn was Menschen politisch bewegt, gehört in die Parlamente. Petitionen stellen für die Politiker eine Art Seismograph dar. An den eingehenden Petitionen können sie erkennen, wie sich die von ihnen beschlossenen Landes- oder Bundesgesetze auswirken. Auch können Petitionen Auslöser dafür sein, dass bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften geändert werden. Schließlich ist das Parlament der Gesetzgeber. Für viele Politiker hat der Petitionsausschuss einen hohen Stellenwert. Denn hier ist der parlamentarische Ort, wo Bürgernähe nicht nur propagiert, sondern auch praktiziert werden kann. Der Petitionsausschuss kann im direkten Kontakt mit den Menschen vor Ort gegen Missstände und Ungerechtigkeiten angehen: durch Anhörung der Betroffenen, durch Ortstermine oder dadurch, dass man alle Betroffenen an einen Tisch bringt.

>> Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.<<

[Artikel 17 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Petitionsrecht]


Petition unserer IG an den Deutschen Bundestag 2014

 

Eingangsbestätigung der Petition vom 30.04.2014

Erste Antwort vom Ausschussdienst des Petitionsausschusses vom 30.07.2014.pdf

Widerspruch unserer IG vom 10.08.2014